etailment, 28.02.2019

Netcetera

Am 14. September 2019 treten die von der European Banking Authority (EBA) definierten sogenannten Regulatory Technical Standards in Kraft. Dabei gibt es bei elektronischen Zahlungen neue Anforderungen an die „starke Kundenauthentifikation (Strong Customer Authentication). Bis auf die vom Gesetzgeber definierten Ausnahmen müssen spätestens dann Zahlungstransaktionen aller von der Regulierung erfassten Zahlungssysteme „stark“ abgesichert werden, das bedeutet mit einer 2-Faktor-Authentifizierung.

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Pressekontakt und Redaktion
Jacqueline Althaller
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