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Was waren die Highli [...]
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Eine technische Lösung bietet CCV mit seinen Bezahlterminals IM30 und IM15. Die Terminals können auch nachträglich in bestehende Ladesäulen integriert werden. Vor allem aber kombinieren sie mehrere Bezahlwelten, denn sie kommen mit Bank- oder Kreditkarte – kontaktlos oder per PIN – und mit der Mifare-Karte zurecht. So wird das bestehende System nicht abgeschafft, sondern erweitert, und das in einem Gerät.
Diese können in Zukunft über ein handelsübliches Consumer of the Shelf Device (COTS), wie einem Smartphone oder Tablet, Girocard-Zahlungen über 50 Euro akzeptieren – ohne eine zusätzliche Akzeptanz-Hardware. Notwendig für die kontaktlose Girocard-Zahlung ist nur die Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) in S-POS zur sicheren und eindeutigen Verifizierung, spätestens auf dem Händlergerät. Im Anschluss wird die gewünschte Transaktion direkt eingeleitet.
So benötigten E-Auto-Nutzer der ersten Stunde nach Angaben der Firma CCV, Anbieter von elektronischen Bezahllösungen, durchschnittlich 3,37 betreiberspezifische Ladekarten. Zumindest für private Nutzer wird hier die neue Ladesäulenverordnung der Bundesregierung Erleichterung bringen. Alle ab Juli 2023 neu aufgestellten Zapfpunkte müssen Kredit- und Debitkarte akzeptieren.