BANKMAGAZIN online, 16.09.2020
HAWK:AI
Banken haben gemäß Geldwäschegesetz umfangreiche Verpflichtungen, aktiv an der Prävention von Geldwäsche mitzuwirken. So müssen Institute beispielsweise über ein effektives Risikomanagement verfügen sowie angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen schaffen. Neben weiteren allgemeinen Sorgfaltspflichten haben Banken eine Meldepflicht. Das bedeutet konkret: Liegt ein Verdacht vor, der darauf hindeutet, dass ein Geschäftsvorgang im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnte, so hat das Institut diesen Sachverhalt unverzüglich der FIU zu melden.
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