Impressum

althaller communication Gesellschaft für Marktkommunikation mbH

Geschäftsführende Gesellschafter: Jacqueline Althaller und Helmut Fritz Nollert
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE288904158
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: Jacqueline Althaller und Helmut Fritz Nollert
Anschrift der Verantwortlichen: Elisabethstraße 13, 80796 München.

Registriert beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer (HRB): 258781.

Telefon: 089 / 38 66 52 60
Telefax: 089 / 38 66 52 75
info@althallercommunication.de
www.althallercommunication.de

Links

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AGB

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation mbH und dem Kunden. Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Diese Geschäftsbedingungen regeln den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation und dem Kunden abschließend, insbesondere werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil und zwar unabhängig, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen enthalten.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Agentur nach den Grundsätzen des CODE’ATHENE, des Code de Lisbonne und der ICCO Stockholm Charta arbeitet. Diese Statuten sind im Internet hinterlegt (www.drpr-online.de) und werden auf Anfrage zugesandt.

§ 2 Auftrag

  1. Umfang und Bedingungen des Auftrages ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen zwischen der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation und dem Kunden.
  2. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation und dem Kunden.
  3. Für Projekte, die nicht in einer Vereinbarung enthalten sind, ist ein gesondertes Angebot von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation zu erstellen.
  4. Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation ist ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation zur Vertragsanpassung berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  5. Jeder Auftrag wird selbstverständlich individuell behandelt. Der Kunde erhält nach dem Briefing einen entsprechenden Kostenvoranschlag, nach dessen Genehmigung dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugeht. Ist dies aus Termingründen nicht möglich, gelten als Berechnungsgrundlage die vorliegenden Honorar-Richtlinien bzw. Kontaktberichte, Telefonnotizen oder auch elektronische Dokumente.
  6. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm der Agentur benannten Ansprechpartner, insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen, zeichnungsberechtigt sind. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen der Agentur vom Kundenr rechtzeitig vor jeder Maßnahme schriftlich mitgeteilt werden.

§ 3 Sonderleistungen

Soweit die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation mbH im Auftrag des Kunden Projekte durchführen soll, die nicht in der Preisliste von der Agentur enthalten sind, und für deren Durchführung die Agentur als Generalunternehmer verantwortlich zeichnet, berechnet der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation für die Qualitäts- und Terminkontrolle eine Pauschale von 12% auf die anfallenden Kosten. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation ist berechtigt, bei Projekten, deren Rechnungsvolumen 2.500 EUR überschreitet, die Rechnung des Lieferanten direkt an den Kunden zu überstellen.

Komplett-Abrechnung mit Rechnungskontrolle: Soll die Agentur komplette Projekt- oder Etatverwaltung incl. Rechnungskontrolle übernehmen, so ist dies unter folgenden Voraussetzungen möglich: Quartalsweise Vorauszahlungen der budgetierten Summen auf ein individuell einzurichtendes Treuhandkonto und ebenso quartalsweise Budgetkontrolle mit dem Kunden. Die Agentur leistet grundsätzlich keine Vorauskasse.

§ 4 Kundenkorrekturen

Kunden-Korrekturen bis Layout- und Textfreigabe sind bis zu 20% des Gesamtaufwands je Einzelprojekt enthalten, darüber hinaus wird nach angefallenen Stunden-Sätzen abgerechnet. Korrekturen aus allen anfallenden Drittkosten werden gesondert berechnet. Korrekturen, die nach Freigabe oder Teilfreigabe der Werbemittelkomponenten ausgeführt werden, sind als Autorenkorrekturen zusätzlich zu berechnen.

§ 5 Preise

Die Preise in der Preisliste basieren auf einer Mischkalkulation der jeweils erforderlichen Leistungsklassen und sind als Pauschalpreise zu verstehen, die bereits den branchenüblichen Aufwand für Briefing- und Abstimmungsaufwand der Agentur abdecken. Mehraufwendungen werden mit einem Aufschlag von bis zu 20 Prozent auf den Produktpreis berechnet.

Die in einer Auftragsbestätigung, in einer Vertragsvereinbarung oder in einem eventuellen Angebot gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20 Prozent werden dem Kunden angezeigt.

§ 6 Rechnungsstellung

  1. Rechnungen werden am Beginn eines jeden Kalendermonats erstellt und betreffen das Beratungshonorar für den kommenden Kalendermonat sowie die Kosten der einzeln beauftragten Projekte. Angefangene Monate werden auf der Basis von 30 Tagen/Monat berechnet.
  2. Mit Rechnungslegung erhält der Kunde stets ein quantitatives Reporting (Timesheet), welches dokumentiert, wann die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation welche Art der Leistung erbracht hat. Für die zu erbringenden Leistungen sind Zeitwerte hinterlegt, welche sich an einem durchschnittlichen Zeitaufwand orientieren. Zusätzlich erhält der Kunde bei gewünschten Redaktionskontakten zu dieser Position ein qualitatives Reporting (Detailbericht), welches die Resonanz des Medienvertreters auf den jeweiligen Kontakt dokumentiert. Erfolge der Redaktionskontakte werden gesondert in einem Ergebnisbericht aufgeführt. Timesheet, Detailbericht und Ergebnisbericht werden pauschal mit insgesamt 30 Minuten pro vereinbarten Agenturtag berechnet.
  3. Die Berechnung der Bürovorhaltung erfolgt gemäß der vertraglich vereinbarten Pauschale.
  4. Projekte, d. h. Arbeiten, die der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation schriftlich als Auftrag des Kunden übertragen werden und die nicht in den Rahmen des zum Zeitpunkt der Auftragserstellung aktuell gültigen PR-Plans fallen, werden am Anfang des jeweiligen Monats gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Zahlung

  1. Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, sofern er innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang nicht bezahlt hat. Im Falle des Verzugs hat der Kunde den gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8% jährlich über den Basiszinssatz zu bezahlen.
  2. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit gleichartigen Forderungen ist der Kunde nur für Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen des Bestellers aus demselben Vertragsverhältnis.
  3. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluss bekannt, so ist die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Vorbehalt von Rechten

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation. Der Kunde darf die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten oder veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet.
  2. Die von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation erstellten, be- und weiterbearbeiteten Sammlungen von Daten, Verteilern und Datenbankwerke (z. B. Adressenlisten) stehen – auch nach einer Vertragsbeendigung – urheberrechtlich im Eigentum von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation.
  3. Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben bei der Agentur, auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

§ 9 Abtretung und Übertragung von Rechten

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation entstehen, wird ausgeschlossen. Die Abtretung von sonstigen Rechten oder die Übertragung von Pflichten aus einer Vertragsvereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei.

§ 10 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, falscher oder unterlassener Beratung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit, sind für leichte Fahrlässigkeit von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine vom Verschulden unabhängige Haftung.

§ 11 Haftung und Haftungsbegrenzungen

  1. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation haftet für die rechtliche Durchführbarkeit eines PR-Plans oder PR-Projekts nur insoweit, als die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen beachtet und eventuell bestehende Persönlichkeitsrechte sowie Schutzrechte Dritter, die der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation bekannt sind, wahren wird. Zu einer weitergehenden Überprüfung ist die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation nicht verpflichtet.
  2. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation übernimmt nicht die Haftung für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
  3. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation haftet nicht für Schäden einschließlich Folgeschäden, soweit Dritte (Redaktionen, Journalisten, etc.) die ihnen von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien verändern oder verfälschen. Derartige Dritte sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation.
  4. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation haftet nicht für Verzögerungen, die auf eine Säumnis oder Verzögerung des Kunden zurückzuführen sind. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation haftet ebenfalls nicht, soweit Schäden auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen sind.
  5. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation keine Einflussmöglichkeit hat, zurückzuführen sind.
  6. In diesen Fällen stellt der Kunde die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation auch gegenüber Ansprüchen Dritter von der Haftung frei.
  7. Im Übrigen haftet die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation nur wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  8. Die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation trägt nicht das Risiko für die Genauigkeit und die Richtigkeit der schriftlich gelieferten Informationen.
  9. Der Kunde haftet für die Schäden und Folgeschäden, die aus der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen und wird die ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation insoweit auch gegenüber Ansprüchen Dritter freistellen. Bedient sich der Kunde zur Erfüllung seiner Pflichten weiterer Personen, so haftet der Kunde auch für deren Fehler wie für eigene.

§ 12 Schriftform

Abweichungen von den Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses.

§ 13 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung einer Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im übrigen dann so auszulegen, dass die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen in rechtlich zulässiger Weise möglichst erreicht werden. Gleiches gilt bei ergänzungsbedürftigen Lücken einer Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 14 Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden und allfällige Erweiterungen oder Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von der ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München. Die Vertragsparteien verpflichten sich, streitige Punkte bei der Durchführung des Vertrages nach bestem Wissen und Gewissen einvernehmlich zu lösen und den Rechtsweg erst als ultima ratio zu beschreiten.

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Konzept, Design, Programmierung: Michael Calana – https://michael-calana.com